Unser Vergleich: Payrolling, Lohn-Trägerschaft und selbständige Erwerbstätigkeit

Payrolling oder selbständige Erwerbstätigkeit. Was ist besser und warum?

Wenn man sich Selbstständig machen möchte, stellt sich die Frage des rechtlichen Status, da man ja einen oder mehrere Kunden in Rechnung stellen muss. Ist es besser, sich selbstständig zu machen oder über eine Payroll-Gesellschaft zu arbeiten?

Um sich zwischen dem Freiberuflicher-Status oder die Arbeit über eine Payroll-Gesellschaft zu entscheiden ist es sehr wichtig, die spezifischen Merkmale beider Status zu kennen. In diesem Artikel fassen wir ihre wichtigsten Merkmale zusammen und stellen Ihnen eine erweiterte Vergleichstabelle zur Verfügung welche auch in .pdf zur Verfügung ist.

1. Der Status des Selbstständig-Erwerbenden in der Schweiz:

In der Schweiz ist eine Person verpflichtet, ihren Status bei der Ausgleichskasse anerkennen zu lassen.

Die Kasse prüft, ob der Status des Selbstständigen nach den Kriterien, die sich aus dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BG) ergeben, gewährt werden kann.

Die AHV/IV-Informationsstelle stellt eine Liste der Ausgleichskassen zur Verfügung.

In Bern zum Beispiel ist die wichtigste AHV-Ausgleichskasse die AKBern oder Ausgleichskasse des Kantons Bern. Diese Ausgleichskasse kann Ihren Status als Selbständiger anerkennen.

Die Besonderheiten und Schwierigkeiten sind die folgenden:

  • Um den Status zu erhalten, müssen Sie eine ganze Reihe von Dokumenten vorlegen und nachweisen, dass Sie mindestens 3 Kunden haben
  • Eine der Besonderheiten in der Schweiz ist, dass Sie Ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben müssen
  • Das Verfahren dauert mehrere Wochen, und der Status wird nicht unbedingt gewährt.
  • Sie können nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert werden
  • Wird Ihnen der Status zuerkannt, müssen Sie selbst falls Sie es wünschen Versicherungen abschliessen:
    • Unfallversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten
    • Verdienstausfallversicherung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Gehalt im Krankheitsfall zu erhalten
    • Berufshaftpflichtversicherung, die Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die Dritten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden
    • Je nach ausgeübter Tätigkeit sind einige Versicherungen obligatorisch (Haftpflicht, Feuerversicherung), andere fakultativ (Rechtsschutz, Diebstahl usw.)
  • Sie können Ihre 2. Säule / BVG verwenden und sie zurückziehen, aber Sie müssen diese vollständig zurückziehen. Wenn Sie verheiratet sind, muss Ihr Ehepartner dem Abzug zustimmen
  • Sie müssen eine Buchhaltung für die jährliche Steuererklärung führen und sind bei einem Umsatz von über 100’000 CHF mehrwertsteuerpflichtig

2. Payrolling oder Lohnträgerschaft in der Schweiz

Die Besonderheiten und Vorteile sind wie folgt:

  • Payrolling oder Lohnträgerschaft beruht auf einem dreiseitigen Vertragsverhältnis:
    • Sie, der „Berater“ oder „Beraterin“
    • Ihr Kundenunternehmen
    • Die Payyroll-Firma, wie Thalent AG
  • 2 Verträge werden abgeschlossen:
    • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Ihnen, dem Arbeitnehmer, und dem Payroll-Unternehmen
    • Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kundenunternehmen und die Payroll-Firma


Der große Vorteil von Thalent ist, dass Sie einen unbefristeten Vertrag erhalten, im Vergleich zu anderen Unternehmen, die „Payroll-Verträge” abschließen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

  • Sie sind voll sozialversichert: Arbeitslosigkeit, AHV-Rente, 2. Säule BVG
  • Unfallversicherung und Mutterschaftsgeld sind inbegriffen
  • Sie profitieren von bezahltem Urlaub
  • Sie können Ihre Tätigkeit direkt aufnehmen, und dass auch wenn Sie nur einen Kunden haben, sobald die zwei Verträge unterzeichnet sind
  • Sie müssen sich nicht um administrative Aufgaben wie Rechnungsstellung, Mahnungen, Arbeitsgenehmigungen
  • Sie müssen keine Buchhaltung führen

3. Unsere Meinung und unsere Vergleichstabelletable

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen und wie der Status eines Freiberuflers funktioniert, ist eine Payroll-Firma zweifellos die effizienteste Lösung. Ausserdem können mit Thalent AG Sie direkt und ohne Startkosten angangen.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Unserer Meinung nach ist es besser, Ihre Tätigkeit über eine Payroll-Firma zu beginnen und sich erst dann selbständig zu machen, wenn Sie das nötige Know-How und die Anzahl der Kunden haben.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben wenn Sie sich als selbständig Erwerbender registrieren lassen.

Unsere Erfahrung bei Thalent ist folgende:

Einige unserer Berater, die über Payrolling angefangen haben, haben sich nach einer gewissen Zeit dann selbstständig gemacht oder ein Unternehmen gegründet. Wieder nach einer bestimmten Zeit sind sie jedoch wieder in unsere Payroll-Firma zurückzukehrt, weil es sich für sie nicht gelohnt hat. Alles hängt von Ihrer Situation, Ihren Bedürfnissen, Ihrer Arbeitsweise, der Art und Anzahl Ihrer Kunden und davon ab, ob Sie sich um die Verwaltung kümmern wollen oder nicht.

Sie wollen trotzdem selbständing werden ?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unseren Partner karpeo.ch und ihre Buchhalter, die Ihnen mit dem Verfahren zur Erlangung Ihres Selbstständigenstatus helfen können.

Gehen Sie jetzt direkt zu:

Unsere erweiterte Vergleichstabelle zwischen Payrolling und selbständige Erwerbstätigkeit

Sie ist auch im PDF-Format verfügbar ist!

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Author: KF

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