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Interview von Pierre Strübin - Direktor von Thalent AG

2y ago

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Was ist Payrolling, auch Lohnträgerschaft in der Schweiz genannt? Teil 2/2

7. Berater, Consultant: Beginn und Ende des Vertrages mit Thalent

A. Wie läuft ein Start als Berater bei Thalent ab?

Viele Payroll-Firmen verlangen eine Registrierungs- oder Startgebühr, dies ist nicht der Fall bei Thalent AG.

Unser Onboarding-Prozess besteht aus 3 Schritten:

  1. Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten und wir vereinbaren einen Termin per Telefon
  2. Einer unserer erfahrenen Manager ruft Sie für eine unverbindliche Fachberatung zurück
  3. Sie unterschreiben Ihren Vertrag mit Thalent.com komplett digital

In der Beratungsphase macht unser Manager eine Bestandsaufnahme:

  • Ihr Projekt, Ihre Tätigkeit
  • Der Status Ihrer Verträge
  • Ihre berufliche Situation

Er schickt Ihnen dann eine E-Mail, die die wesentlichen Elemente zusammenfasst, mit einigen Dokumenten, die es Thalent ermöglichen, Ihnen ein Vertragsangebot zu machen, alles in elektronischer Form oder per Post, wenn Sie es wünschen.

Es fallen keine Startkosten an, und auch keine Mindest-Vertragssumme.

B. Wie endet ein Vertrag als Berater bei Thalent?

Im Rahmen eines unbefristeten Dienst- oder Auftragsverhältnisses (unbefristeter Vertrag) können Sie bei uns kündigen oder das Ende Ihres Vertrages besprechen.

Alles wird zu 100 % digital abgewickelt und es fallen keine Vertragsabschlussgebühren an.

Consultant Vertrag

8. Kundenunternehmen Beginn und Ende des Vertrags mit Thalent, die Lösungen

A) Wie funktioniert eine Zusammenarbeit zur Einstellung von Consultants bei Thalent, was sind die Lösungen?

Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten und wir vereinbaren einen Telefontermin.

In der Regel werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren Personalbedarf zu besprechen.

Wir definieren mit Ihnen die Anstellungsbedingungen des/der von Ihnen gewählten Berater(s), unabhängig davon, ob es sich um ein Schweizer oder ausländisches Unternehmen handelt.

Wir können in der Schweiz alle Schweizer und europäischen Staatsangehörigen beschäftigen, nachdem wir die erforderlichen Genehmigungen beantragt haben.

Beispiel: Sie sind ein französisches, englisches oder amerikanisches Unternehmen, wir können die gewünschte(n) Person(en) in der Schweiz beschäftigen.

Sie schließen einen Firma zu Firma Vertrag mit Thalent ab, ohne sich um arbeitsrechtliche Bedingungen kümmern zu müssen, und das alles auf digitalem Weg.

B) Dauer des Vertrags für ein Unternehmen?

Die Laufzeit des Vertrages kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt werden und die Verlängerung kann sehr einfach durch eine Änderung erfolgen.

9. Wie ist Payrolling, Lohnträgerschaft in der Schweiz geregelt?

Die Payroll-Unternehmen arbeiten in einem streng kontrollierten rechtlichen Rahmen, obwohl es kein Gesetz gibt, das Payrolling oder auch Lohnträgerschaft als solches regelt.

Es handelt sich um eine dreiseitige Beziehung: 

Das Payroll-Unternehmen schließt einen Arbeitsvertrag sowie eine Zusatzvereinbarung mit dem Consultant oder Berater ab und einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden-Unternehmen ab.

Der in der Schweiz stark wachsende Status basiert gemeinsam auf den Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und des Obligationenrecht (OR).

Das AVG schreibt vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Vermittlungs- und Dienst-Personal-Leasing betreiben, bei der Behörde des Kantons, in dem sie ansässig sind, eine Genehmigung beantragen müssen. Wenn sie auch grenzüberschreitend tätig sein wollen, benötigen sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). 

Die Thalent AG ist in dieser Situation: Wir haben eine kantonale und eine eidgenössische Lizenz des SECO.

Einige der Schlüsselelemente der Lohnträgerschaft sind wie folgt:

-Der Berater/Consultant akquiriert seine Kunden selbst und lässt sie einen Vertrag mit dem Payroll-Firma abschließen

-Es besteht ein Unterordnungsverhältnis zwischen dem Consultant und dem  Kunden-Unternehmen.

-Der Berater wird in das Kundenunternehmen, für das die Leistung erbracht wird, integriert oder nicht

-Die Dachgesellschaft delegiert einen großen Teil des Personal-Managements an das Kunden-Unternehmen

-Der Kunde gibt dem Consultant, dem Berater Anweisungen unter Berücksichtigung der Leistungsziele.

-Der Berater führt Aufgaben nach einem Pflichtenheft aus

-Der Berater ist als Arbeitnehmer bei der AHV angemeldet

-Das Payroll-Unternehmen hat kein "Know-how" über den Tätigkeitsbereich des Consultants und keine Arbeitsräume für ihn

-Die Dachgesellschaft trägt das finanzielle Risiko bei Ausfall des Transporteurs.

-Das Payroll-Unternehmen kann oder nicht das finanzielle Risiko im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden tragen

-Die Payroll-Firma übernimmt eine Verpflichtung der Mittel und nicht des Ergebnisses

-Das Payroll-Unternehmen beschäftigt den Berater nur aus administrativer Sicht

Law-Gesetzt

10. Eine kurze Geschichte des Payrolling, der Lohnträgerschaft?

Neue Formen der Beschäftigung und insbesondere Payroll sind im Aufschwung. 

Auch in der Schweiz ist der Trend stark, obwohl Arbeitsverhältnisse viel leichter gekündigt werden können als in anderen Ländern.

Payrolling, Lohnträgerschaft verbessert die Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage.

Es erfüllt mehrere der Erwartungen des Beraters:

  • Große Selbständigkeit in der Kundenbeziehung 
  • Komplette Sozialversicherung
  • Kein Unternehmensgründung nötig

Es erfüllt mehrere der Erwartungen des Unternehmens:

  • Es erhöht nicht die Lohnsumme, da es sich um den Kauf von Dienstleistungen handelt
  • Es ermöglicht leistungs- und projektorientiertes Arbeiten
  • Zum Beispiel können Berater nur für die Dauer eines Einsatzes an einem Projekt arbeiten

A) In der Schweiz

In der Schweiz war Thalent AG ein Pionier bei der Entwicklung dieser Arbeitsweise.

Das Unternehmen wurde 2001 von Pierre Strübin, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden, und zwei weiteren Mitbegründern, die wie er Elektroingenieure sind, gegründet. Die Idee entstand nach der Entlassung erfahrener Kollegen, die im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung entlassen wurden. Diese Personen wurden jedoch sehr geschätzt und ihre ehemaligen Kunden vertrauten ihnen weiterhin Mandate an.

Basierend auf einer Idee, die bereits in Frankreich entstanden war, entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen, das diese Kunden in der Schweiz bedient.

In der französischen Schweiz, wo Payrolling ebenfalls auf dem Aufschwung ist, nennt man es Portage Salarial.

Im Jahr 2008 fragte ein Mitglied des Genfer Grossen Rates den Staatsrat in einer Anfrage, ob er den Einsatz des Instruments im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Betracht ziehen könnte?

Letztere antwortete, dass sie, da sie hauptsächlich Männer zwischen 35 und 50 Jahren und nur bestimmte Berufe und Sektoren betraf, sowie Bevölkerungsgruppen betraf, die nicht repräsentativ für die Masse der lokalen Arbeitssuchenden seien, die derzeit angewandten Instrumenten und Mitteln im Hinblick auf eine schnelle und dauerhafte Wiedereingliederung der lokalen Arbeitslosen den Vorrang geben. Er würde aber die Entwicklung dieser Arbeitsweise genau betrachten.

Der Staatsrat  erkannte daher die Nützlichkeit des Payrollings an, weigerte sich aber, ihn im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu fördern, da er nur einen bestimmten Teil der Bevölkerung und bestimmte Sektoren betrifft. Dies ist auch heute noch der Fall.

B) In Frankreich

Die Arbeitsweise entstand in den 1980er Jahren und wurde von einem Verein ins Leben gerufen, dessen Ziel es war, arbeitslose Führungskräfte wieder zu integrieren. Letztere führten befristete Einsätze, Expertisen oder Beratungen bei Unternehmen durch, bevor sie einen festen Vertrag erhielten.

Anfangs waren es vor allem Kader oder Manager, doch mittlerweile hat sich Lohnträgerschaft auf eine Vielzahl von Berufen ausgeweitet. 

Der Zugang zu dieser Arbeitsweise wurde durch die neuen digitalen Technologien erheblich erleichtert.

In Frankreich wurde die Arbeitsform schließlich durch das Gesetz Nr. 2008-5s96 vom 25. Juni 2008 über die Modernisierung des Arbeitsmarktes in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen.

Die folgende Definition ist enthalten: Eine sind Reihe von vertraglichen Beziehungen, die zwischen einer Dachgesellschaft , einer Person welche das Payrolling nutzt, und Kundenunternehmen organisiert sind. Sie gewährt  der Person ein Angestellter-Status und deren Dienste beim Kunden werden durch die Payroll-Firma verrechnet

In Frankreich nutzen im Jahr 2020 schätzungsweise mehr als 90’000 Menschen diese Arbeitsweise. Quelle: Catherine Doleux, “Chômage, tous vos droits 2020”.

C) Im Vereinigten Königreich

Payrolling wird manchmal im UK als Wage Portage bezeichnet. Payroll- oder Lohnabrechnung-Unternehmen werden als Umbrella Companies bezeichnet.

Seit April 2001 sind sie sehr häufig geworden, da die britische Regierung die so genannte "IR35"-Gesetzgebung eingeführt hat, die Tests zur Bestimmung des Beschäftigungsstatus und der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen schafft. Der Zweck dieser Gesetzgebung ist es, die Nichtzahlung von Steuern zu vermeiden.

In Großbritannien wird geschätzt, dass im Jahr 2020 von 4,355 Millionen Selbstständigen, 400’000 Personen eine Payroll- oder Dachgesellschaft verwenden. Quellen: IPSE, The Association of Independent Professionals and the Self-Employed, bbc.co.uk

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Autor : Kamil Fetouni

Was ist Payrolling, auch Lohnträgerschaft in der Schweiz genannt? Teil 1/2

Haben Sie schon von Payrolling oder "Lohnträgerschaft" gehört?

Payrolling, auch bekannt als "Lohnträgerschaft", ist im Aufschwung in der Schweiz.

Es ist eine Anstellungsform, die viele Vorteile für langfristige und kurzfristige Verträge bietet und gleichermaßen geeignet ist für:

  1. Einzelpersonen, die Freelancer werden wollen
  2. Unternehmen, die mit Mitarbeitern arbeiten möchten, ohne diese einstellen zu müssen

Payrolling erlaubt Ihnen, sehr flexibel zu arbeiten und administrative, buchhalterische und rechtliche Aufwände zu reduzieren.

Es basiert auf einen rechtlichen Rahmen, welcher es einer Person erlaubt, bei einer Dachgesellschaft wie z.B. Thalent AG angestellt zu sein, dadurch Sozialversichert zu sein, und gleichzeitig völlig unabhängig Mandate mit Kunden verhandeln und durchführen zu können.

1. Als eigenständige, unabhängige Person

Der Hauptvorteil ist, dass Sie als Freelancer, aber mit dem Status eines Arbeitnehmers arbeiten können und dies ohne eine Firma gründen zu müssen.

Sie profitieren von der vollen sozialen Absicherung, da Sie ein Angestellter der Payroll- oder Dachgesellschaft werden, aber Ihre Projekte und Kunden völlig unabhängig verwalten.

  • Sie sind voll sozialversichert: Arbeitslosenversicherung, (AHV/IV) Rente, 2. Säule BVG, Unfallversicherung, Mutterschaftsentschädigung, etc.
  • Sie erhalten bezahlte Ferien
  • Sie vermeiden alle zeitraubenden administrativen Pflichtaufgaben, um die sich Selbstständige kümmern müssen
  • Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne sich um die Buchhaltung, rechtliche und administrative Aufgaben kümmern zu müssen

Wir sprechen von einem hybriden Status für den Berater oder Consultant welcher die Payrolling- oder Lohnträgerschaft-Dienstleistung in Anspruch nimmt. Die Arbeitsform kann von jedem genutzt werden, der in der Schweiz zur Arbeit berechtigt ist.

Bei Thalent AG bezeichnen wir als Berater oder Consultant der Freiberufler, der unsere Lohnabrechnung-Dienste nutzt.

2. Als Schweizer oder ausländisches Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen einen oder mehrere Mitarbeiter für einen kurz- oder mittelfristigen Einsatz rekrutieren möchte, können Sie den Payroll-Dienst verwenden. Dieser ermöglicht Ihnen:

  • Sie müssen dadurch die Anzahl der festen Mitarbeiter in der Gehaltsliste nicht erhöhen
  • Dienstleistungsverträge mit Beratern abzuschließen, die über Fachwissen verfügen, über welche Ihr Unternehmen nicht verfügt
  • Mit Freiberufler oder Consultants in der Schweiz zu arbeiten
  • Sich von Lohnabrechnungs- und Personalverwaltungsaufgaben zu befreien
  • Die Steuerkosten für Ihre Aktivitäten zu reduzieren

Die Person welche Payrolling oder Lohn-Trägerschaft nutzt, also der Berater oder Consultant, ist also bei der Payroll-Firma wie z.B. Thalent.com angestellt. Sie erbringt eine Dienstleistung zu Ihren Gunsten, hat nicht den Status eines Selbstständigen und Sie müssen sie nicht einstellen.

Thalent AG schickt Ihnen am Ende jedes Monats eine Rechnung für die erbrachten Leistungen, die Sie wie bei jedem Dienstleistungsunternehmen oder Lieferanten bezahlen.

Durch den Einsatz von externen Dienstleistern welche Lohnträgeschaft nutzen vermeidet Ihr Unternehmen viele einschränkende und zeitaufwendige Verwaltungsaufgaben und kann seine Projekt-Outsourcing-Strategie optimieren.

3. Thalent.com Dienstleistungen für den Berater, mehr Details

Thalent AG bietet folgendes für den Consultant welcher den Payroll-Dienst nutzt:

  • Angestellter Arbeitsvertrag (befristet, unbefristet oder stundenweise)
  • Fakturierung und Mahnungen, Mehrwertsteuerverwaltung
  • Erstattung von Reise- und Nebenkosten
  • Kostenlose Beratung für Kundenverträge
  • Beziehungen zu den Steuerbehörden, dem Einwohneramt
  • Bezahlter Urlaub
  • Quellensteuer-Abrechnung
  • Volle soziale Absicherung mit verschieden Wahlmöglichkeiten für die BVG-Pensionskasse, der 2. Säule:

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung

AI: Invalidenversicherung

BUV: Berufsunfallversicherung bei SUVA und Zusatzversicherung     

NBUV: Nicht-Berufsunfallversicherung bei SUVA und Zusatzversicherung

RC: Angepasste Haftpflichtversicherung

MUV: Mutterschaftsentschädigung

ALV: Arbeitslosenversicherung

BVG: Pensionskasse-Plan CIEPP der FER (Fédération des Entreprises Romandes) mit verschieden Wahlmöglichkeiten.

4. Verträge und 3-Parteien-Verhältnis:

Payrolling oder Lohnträgerschaft impliziert ein 3-Parteien-Vertragsverhältnis:

  1. Der Berater, die Person, welcher den Payrolling-Dienst nutzt und die Dienstleistung erbringt
  2. Das Kunden-Unternehmen
  3. Die Payroll-Firma, wie zum Beispiel Thalent AG

Dieses 3-Parteien-Verhältnis beinhaltet 2 Verträge:

  • Ein Arbeitsvertrag zwischen dem freiberuflichen Berater oder Consultant und die Payroll-Firma auch Dach-Gesellschaft genannt
  • Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem "Kunden"-Unternehmen des freiberuflichen Beraters und der Dachgesellschaft

Als Consultant sind Sie rechtlich bei unserer Payroll-Firma angestellt und erbringen Dienstleistungen für das "Kunden"-Unternehmen. Sie erhalten ein Gehalt und Thalent AG zahlt die Sozialversicherungen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) sowie andere obligatorische Abgaben.

Als Kunden-Unternehmen werden Sie von der Dachgesellschaft in Rechnung gestellt, die sich auch um die verschiedenen administrativen Aufgaben im Namen des Beraters kümmert, der die Payroll-Dienste in Anspruch nimmt.

5. Gehalt des Beraters oder Consultants, Kassenführung, Begleichung von Kundenrechnungen

Als Berater senden Sie der Dachgesellschaft am Ende eines jeden Monats einen Tätigkeitsbericht, der als Grundlage für die Rechnungsstellung an das "Kundenunternehmen" dient.

Die Payroll-Firma zahlt Ihnen dann Ihren Nettolohn, der sich aus dem Betrag errechnet, der dem "Kunden"-Unternehmen in Rechnung gestellt wird, nach Abzug von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Abgaben und ggf. der Quellensteuer.

Als Freelancer können Sie Ihren Gehalt mit unserem Gehalts-Simulator berechnen.

Die Payroll-Firma oder Dachgesellschaft kassiert die Zahlung der Rechnungen ein, aber Thalent bezahlt Sie am Ende des Monats, bevor Ihr Kunde seine Rechnung bezahlt hat. Das bedeutet, dass Sie eigentlich einen Vorschuss auf Ihrem Gehalt erhalten, weil der Kunde ja noch nicht bezahlt hat.

Dieser Zahlungs-Vorschuss ist also ein Vorteil, weil Sie nicht auf die Zahlung Ihres Kunden warten müssen, um ein Gehalt zu erhalten.

Nicht alle Payroll-Firmen gewähren diesen Geld-Vorschuss, aber bei Thalent profitieren Sie automatisch davon.

6. Jobs und Branchen

Payrolling funktioniert mit einer Vielzahl von Jobs und Branchen:

Informationstechnologie

Ingenieurwesen

Beratung, Consulting

Linguistik und Übersetzungen

Umwelt

Marketing und Kommunikation

Home Office, Fern-Arbeit

Digital

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung

Ausbildung

Personalwesen

Coaching

Vertrieb und Geschäftsentwicklung

Geschäftsführung, Management

Buchhaltung und Treuhandwesen

Der zweite Teil dieses Artikels finden Sie hier auf unserem Blog.

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Autor : Kamil Fetouni

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Zwei der neuen Funktionen unserer neuen Website:

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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Besuch unserer neuen Homepage und hoffen, dass Sie hier relevante Informationen zum Thema finden werden, die Sie benötigen.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen über unseren Lohnportage- oder Payrolling-Service zu erhalten.

Ihr Thalent Team

Credits:

Kamil Fetouni: Marketing Konzept, Copywriting, Projektführung

Mark Streatfield: Visuelles Konzept & Design

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