Unser Vergleich: Payrolling, Lohn-Trägerschaft
und selbständige Erwerbstätigkeit

Anbei der Vergleich von Thalent.com zwischen Payrolling, Lohn-Trägerschaft und einer Selbstständigen-Erwerbstätigkeit. Er wird Ihnen helfen, die Unterschiede zwischen den zwei Arbeitsformen zu erkennen. Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: Tel: +41 22 341 24 28. Dieser Vergleich ist auch in einer herunterladbaren und druckbaren .pdf-Version verfügbar.

Payrolling – Lohn-Trägerschaft Selbstständig-erwerbende Person
Administrative
Status erhalten Bei der Unterzeichnung des Vertrages mit der Payroll-Firma oder auch Dachgesellschaft genannt. Verpflichtung, seinen Status von der Ausgleichskasse anerkennen zu lassen. Sie prüft, ob der Status als Selbständigerwerbende nach den Kriterien, die sich aus dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes (BG) ergeben, gewährt werden kann.
Auszufüllende Dokumente Die zu liefernden Informationen und die auszufüllenden Dokumente sind wie folgt:
– Allgemeines Informationsformular von Thalent AG
– Kopie eines Lebenslaufs
– Eventuell Antrag auf Arbeitserlaubnis
Um sich selbständig zu machen, müssen Sie ein Beitrittsformular ausfüllen, das Sie auf der Website der Ausgleichskasse finden. Belege wie Kopien von bereits erstellten Rechnungen, abgeschlossenen Verträgen, abgegebenen Angeboten, Ihr Briefpapier, Mietvertrag oder Haftpflichtversicherung (RC) sind beizufügen.
Muss man vorher gearbeitet haben?
Muss man Rechnungen ausstellen können?
Nicht notwendig. Ja, Sie müssen der Ausgleichskasse nachweisen können, dass Sie Ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben, und zwar mit den zum Zeitpunkt der Anmeldung geforderten Rechnungen, Verträgen und anderen Unterlagen. Es wird empfohlen, dass Sie Ihren Status als Selbständiger so schnell wie möglich anerkennen lassen, um so schnell wie möglich Versicherungsschutz zu erhalten.
Mehrwertsteuer (MwSt), Erklärungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens Weder eine Umsatzsteuererklärung noch eine unternehmensbezogene Erklärung muss abgeben werden. Der Consultant ist ein Angestellter der Payroll-Firma, welche all diese Aufgaben durchführt… Selbstständige mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF sind mehrwertsteuerpflichtig, außer in bestimmten Bereichen (z.B. Versicherungen, Gesundheit oder Landwirtschaft). Sie müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.
Personenbezogene Erklärungen (Arbeitsbewilligungen für Ausländer, Berechnung der Quellensteuer, Familienzulagen, etc.) Payroll-Firmen oder Dachgesellschaften wie Thalent.com kümmern sich um die Beantragung von Arbeitserlaubnissen oder Familienbeihilfen, was eine große Zeitersparnis darstellt. Es ist nicht einfach, eine Bewilligung für eine selbständige Tätigkeit zu erhalten: Sie müssen der kantonalen Verwaltung einen Businessplan vorlegen, und diese kann Ihnen die Bewilligung einfach verweigern. Die Schritte im Zusammenhang mit der Familienzulagen liegen ebenfalls in der Verantwortung des Selbstständigen.
Pflicht zur Buchführung Erledigt die Payroll-Firma. Unterhalb von CHF 500’000 Umsatz wird von Selbstständigen eine vereinfachte Buchhaltung (Aktiven und Passiven, Ein- und Austrittsrechnung, Abrechnung der Entnahmen, private Beiträge) verlangt.

Oberhalb dieser Schwelle ist eine vollständige Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) erforderlich.

Eintragung ins Handelsregister Nein. Nicht obligatorisch.
Payrolling – Lohn-Trägerschaft Selbstständig-erwerbende Person
Sozial – und Unfallversicherung
Unfallversicherung:
Deckt Beruf- und -Nichtberufsunfälle ab,
und Berufskrankheiten
Im Vertrag zwischen dem “Träger” und der Payroll-Firma inbegriffen. Empfohlen, aber es steht den Freiberuflern frei, eine Versicherung abzuschließen oder nicht.
Lohnausfallversicherung
Ermöglicht Ihnen, Ihr Gehalt im Krankheitsfall zu erhalten
Im Vertrag zwischen dem “Träger” und der Payroll-Firma inbegriffen. Empfohlen, aber es steht den Freiberuflern frei, eine Versicherung abzuschließen oder nicht.
Haftpflichtversicherung
beruflich: deckt Sach- und Personenschäden, die Dritten in Ausübung der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden.
Je nach ausgeübter Tätigkeit sind einige Versicherungen obligatorisch (Haftpflicht, Feuerversicherung), andere fakultativ (Rechtsschutz, Diebstahl usw.)
Im Vertrag zwischen dem “Träger” und der Payroll-Firma inbegriffen. Selbstständige haften selbst für Schäden, die sie ihren Kunden zufügen.

Es ist empfohlen, dies zu tun, aber es steht Freiberuflern frei, eine Versicherung abzuschließen oder nicht.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die ALV deckt zwischen 70 % und 80 % des versicherten Gehalts im Falle eines Arbeitsausfalls.
Leistungen werden bei Arbeitslosigkeit, witterungsbedingtem Arbeitsausfall, Kurzarbeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gezahlt.
Sie finanziert auch Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Als Angestellter zahlt der Consultant oder Berater Beiträge und erhält dadurch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Der Selbstständige kann keine Beiträge zu Arbeitslosenversicherungen leisten.
Er kann dies mit einer privaten Versicherung tun.
Invalidenversicherung (IV)
Als behindert gilt, wer infolge einer dauernden oder bleibenden Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit oder infolge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls ganz oder teilweise außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, oder wenn er aus ähnlichen Gründen außerstande ist, seine gewöhnliche Arbeit (z. B. Hausarbeit) zu verrichten.
Der Payrolling-Consultant zahlt in die AI ein und erhält daher im Falle einer Invalidität eine Rente. Die selbständig erwerbstätige Person leistet Beiträge an die IV und erhält deshalb eine Rente bei Invalidität.
1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Sie soll zumindest teilweise,
die Minderung oder den Verlust des Arbeitseinkommens aufgrund von Alter oder Tod kompensieren. Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Es handelt sich um ein Umlagesystem, bei dem die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung zur Zahlung der Renten verwendet werden. Die Hinterlassenenrente ist Teil dieses Systems und soll verhindern, dass der Tod eines Elternteils oder Ehepartners eine unzumutbare finanzielle Härte darstellt.
Der Berater in der Lohnfortzahlung zahlt in die AHV ein und kann somit im Zeitpunkt der Pensionierung davon profitieren. Der Selbständigerwerbende leistet Beiträge an die AHV und kann deshalb bei der Pensionierung von ihr profitieren.
2. Säule: Bundesgesetz
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge / BVG
Es handelt sich um ein kapitalgedecktes Rentensystem, die Beiträge werden auf ein persönliches Konto eingezahlt, das zum Zeitpunkt der Pensionierung in Form einer Rente oder eines Kapitalbetrages mit Konditionen ausgezahlt werden kann.
Das BVG ermöglicht die Auszahlung einer Rente zusätzlich zur AHV, um den Lebensstandard vor der Pensionierung in angemessener Weise zu erhalten. Sie bietet auch Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene oder bei Invalidität
Wer einen Jahreslohn von mehr als CHF 21’510 verdient, ist obligatorisch nach BVG versichert. Der Selbständige kann optional einer 2. Säule Pensionskasse beitreten. Dies geschieht aber nicht automatisch und ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.
3. Säule, die sich zusammensetzt aus:
a) Gebundene Vorsorge (3a), die zum Sparen für den Ruhestand verwendet wird. Es ermöglicht Ihnen, Steuern zu sparen: Die Zahlungen können von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
b) Die freie Vorsorge (3b), die die gleichen Ziele verfolgt, umfasst hauptsächlich Bankkonten, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen und Immobilien.
Die Steuervorteile sind geringer als bei der Säule 3a.
Nicht obligatorisch, der Consultant oder Berater ist selber dafür verantwortlich. Nicht obligatorisch, der Selbständige oder berater ist selber dafür verantwortlich.
Rechtsschutzversicherung Nicht obligatorisch, der Consultant oder Berater ist selber dafür verantwortlich. Im Streitfall empfohlen, aber nicht obligatorisch. Der Selbstständige ist selber dafür verantwortlich.
Krankenversicherung (KVG)
Sie ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Sie garantiert jedem den Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall, wenn die Unfallversicherung nicht dafür aufkommt.
Der Consultants oder Berater welcher Lohnträgerschaft verwendet muss selber dafür aufkommen. Auf Kosten der Person der Selbständigen-Person.
Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub (Für Väter ab 1. Januar 2021)
Jede erwerbstätige Mutter und jeder erwerbstätige Vater (egal ob angestellt, selbständig, arbeitslos oder im Betrieb des Ehemannes tätig) hat Anspruch auf bezahlten Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie in den neun Monaten vor der Geburt bei der AHV versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens fünf Monate gearbeitet haben.
Gedeckt da die Payroll-Firma AHV-Beiträge leistet. Gedeckt falls AHV-Beiträge geleistet wurden.
Payrolling – Lohn-Trägerschaft Selbstständig-erwerbende Person
Finanzen
Liquide Mitte Der Consultant, „Träger“ erhält sein Gehalt am Ende des Monats, während sein „Kunde“ seine Rechnung erst danach bezahlt (z.B. 30 Tage Standard).
Eine Payroll-Firma wie Thalent AG schießt also das Geld vor, was ein großer Vorteil ist.
Der Selbstständige muss auf die Begleichung der Rechnungen seiner Kunden warten, bevor er sich ein Gehalt auszahlen kann. Er verwaltet seinen Cashflow selbst.
Sozialabgaben und Nettoeinkommen Der Anteil der Sozialabgaben des Consultants (Arbeitnehmer-Anteil) sowie der
Payroll-Firma/Dachgesellschaft (Arbeitgeberanteil) werden jeden Monat von der Rechnung an seine(n) Kunden abgezogen.
Dies reduziert das Nettoeinkommen, das dem Berater zur Verfügung steht.
Der Selbstständige ist nicht beitragspflichtig in der 2. Säule und trägt nicht der Arbeitslosenversicherung bei.
Sein Nettoeinkommen wird daher höher sein als dasjenige eines Consultants welcher über Lohnträgerschaft arbeitet, aber die soziale Absicherung ist weniger gut, wenn keine besonderen Maßnahmen getroffen werden.
Berufs-Kostenmanagement Abhängig von den Dachgesellschaft/Payroll-Firma, aber bei Thalent.com ist es der Fall. Muss der Freizügige/Selbständige selber verwalten.

Laden Sie sich diesen Vergleich in einer druckbaren.pdf-Version runter !



-->