Was ist Payrolling, auch Lohnträgerschaft in der Schweiz genannt? Teil 2/2

7. Berater, Consultant: Beginn und Ende des Vertrages mit Thalent

A. Wie läuft ein Start als Berater bei Thalent ab?

Viele Payroll-Firmen verlangen eine Registrierungs- oder Startgebühr, dies ist nicht der Fall bei Thalent AG.

Unser Onboarding-Prozess besteht aus 3 Schritten:

  1. Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten und wir vereinbaren einen Termin per Telefon
  2. Einer unserer erfahrenen Manager ruft Sie für eine unverbindliche Fachberatung zurück
  3. Sie unterschreiben Ihren Vertrag mit Thalent.com komplett digital

In der Beratungsphase macht unser Manager eine Bestandsaufnahme:

  • Ihr Projekt, Ihre Tätigkeit
  • Der Status Ihrer Verträge
  • Ihre berufliche Situation

Er schickt Ihnen dann eine E-Mail, die die wesentlichen Elemente zusammenfasst, mit einigen Dokumenten, die es Thalent ermöglichen, Ihnen ein Vertragsangebot zu machen, alles in elektronischer Form oder per Post, wenn Sie es wünschen.

Es fallen keine Startkosten an, und auch keine Mindest-Vertragssumme.

B. Wie endet ein Vertrag als Berater bei Thalent?

Im Rahmen eines unbefristeten Dienst- oder Auftragsverhältnisses (unbefristeter Vertrag) können Sie bei uns kündigen oder das Ende Ihres Vertrages besprechen.

Alles wird zu 100 % digital abgewickelt und es fallen keine Vertragsabschlussgebühren an.

Consultant Vertrag

8. Kundenunternehmen Beginn und Ende des Vertrags mit Thalent, die Lösungen

A) Wie funktioniert eine Zusammenarbeit zur Einstellung von Consultants bei Thalent, was sind die Lösungen?

Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten und wir vereinbaren einen Telefontermin.

In der Regel werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren Personalbedarf zu besprechen.

Wir definieren mit Ihnen die Anstellungsbedingungen des/der von Ihnen gewählten Berater(s), unabhängig davon, ob es sich um ein Schweizer oder ausländisches Unternehmen handelt.

Wir können in der Schweiz alle Schweizer und europäischen Staatsangehörigen beschäftigen, nachdem wir die erforderlichen Genehmigungen beantragt haben.

Beispiel: Sie sind ein französisches, englisches oder amerikanisches Unternehmen, wir können die gewünschte(n) Person(en) in der Schweiz beschäftigen.

Sie schließen einen Firma zu Firma Vertrag mit Thalent ab, ohne sich um arbeitsrechtliche Bedingungen kümmern zu müssen, und das alles auf digitalem Weg.

B) Dauer des Vertrags für ein Unternehmen?

Die Laufzeit des Vertrages kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt werden und die Verlängerung kann sehr einfach durch eine Änderung erfolgen.

9. Wie ist Payrolling, Lohnträgerschaft in der Schweiz geregelt?

Die Payroll-Unternehmen arbeiten in einem streng kontrollierten rechtlichen Rahmen, obwohl es kein Gesetz gibt, das Payrolling oder auch Lohnträgerschaft als solches regelt.

Es handelt sich um eine dreiseitige Beziehung: 

Das Payroll-Unternehmen schließt einen Arbeitsvertrag sowie eine Zusatzvereinbarung mit dem Consultant oder Berater ab und einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden-Unternehmen ab.

Der in der Schweiz stark wachsende Status basiert gemeinsam auf den Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und des Obligationenrecht (OR).

Das AVG schreibt vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Vermittlungs- und Dienst-Personal-Leasing betreiben, bei der Behörde des Kantons, in dem sie ansässig sind, eine Genehmigung beantragen müssen. Wenn sie auch grenzüberschreitend tätig sein wollen, benötigen sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). 

Die Thalent AG ist in dieser Situation: Wir haben eine kantonale und eine eidgenössische Lizenz des SECO.

Einige der Schlüsselelemente der Lohnträgerschaft sind wie folgt:

-Der Berater/Consultant akquiriert seine Kunden selbst und lässt sie einen Vertrag mit dem Payroll-Firma abschließen

-Es besteht ein Unterordnungsverhältnis zwischen dem Consultant und dem  Kunden-Unternehmen.

-Der Berater wird in das Kundenunternehmen, für das die Leistung erbracht wird, integriert oder nicht

-Die Dachgesellschaft delegiert einen großen Teil des Personal-Managements an das Kunden-Unternehmen

-Der Kunde gibt dem Consultant, dem Berater Anweisungen unter Berücksichtigung der Leistungsziele.

-Der Berater führt Aufgaben nach einem Pflichtenheft aus

-Der Berater ist als Arbeitnehmer bei der AHV angemeldet

-Das Payroll-Unternehmen hat kein „Know-how“ über den Tätigkeitsbereich des Consultants und keine Arbeitsräume für ihn

-Die Dachgesellschaft trägt das finanzielle Risiko bei Ausfall des Transporteurs.

-Das Payroll-Unternehmen kann oder nicht das finanzielle Risiko im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden tragen

-Die Payroll-Firma übernimmt eine Verpflichtung der Mittel und nicht des Ergebnisses

-Das Payroll-Unternehmen beschäftigt den Berater nur aus administrativer Sicht

Law-Gesetzt

10. Eine kurze Geschichte des Payrolling, der Lohnträgerschaft?

Neue Formen der Beschäftigung und insbesondere Payroll sind im Aufschwung. 

Auch in der Schweiz ist der Trend stark, obwohl Arbeitsverhältnisse viel leichter gekündigt werden können als in anderen Ländern.

Payrolling, Lohnträgerschaft verbessert die Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage.

Es erfüllt mehrere der Erwartungen des Beraters:

  • Große Selbständigkeit in der Kundenbeziehung 
  • Komplette Sozialversicherung
  • Kein Unternehmensgründung nötig

Es erfüllt mehrere der Erwartungen des Unternehmens:

  • Es erhöht nicht die Lohnsumme, da es sich um den Kauf von Dienstleistungen handelt
  • Es ermöglicht leistungs- und projektorientiertes Arbeiten
  • Zum Beispiel können Berater nur für die Dauer eines Einsatzes an einem Projekt arbeiten

A) In der Schweiz

In der Schweiz war Thalent AG ein Pionier bei der Entwicklung dieser Arbeitsweise.

Das Unternehmen wurde 2001 von Pierre Strübin, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden, und zwei weiteren Mitbegründern, die wie er Elektroingenieure sind, gegründet. Die Idee entstand nach der Entlassung erfahrener Kollegen, die im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung entlassen wurden. Diese Personen wurden jedoch sehr geschätzt und ihre ehemaligen Kunden vertrauten ihnen weiterhin Mandate an.

Basierend auf einer Idee, die bereits in Frankreich entstanden war, entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen, das diese Kunden in der Schweiz bedient.

In der französischen Schweiz, wo Payrolling ebenfalls auf dem Aufschwung ist, nennt man es Portage Salarial.

Im Jahr 2008 fragte ein Mitglied des Genfer Grossen Rates den Staatsrat in einer Anfrage, ob er den Einsatz des Instruments im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Betracht ziehen könnte?

Letztere antwortete, dass sie, da sie hauptsächlich Männer zwischen 35 und 50 Jahren und nur bestimmte Berufe und Sektoren betraf, sowie Bevölkerungsgruppen betraf, die nicht repräsentativ für die Masse der lokalen Arbeitssuchenden seien, die derzeit angewandten Instrumenten und Mitteln im Hinblick auf eine schnelle und dauerhafte Wiedereingliederung der lokalen Arbeitslosen den Vorrang geben. Er würde aber die Entwicklung dieser Arbeitsweise genau betrachten.

Der Staatsrat  erkannte daher die Nützlichkeit des Payrollings an, weigerte sich aber, ihn im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu fördern, da er nur einen bestimmten Teil der Bevölkerung und bestimmte Sektoren betrifft. Dies ist auch heute noch der Fall.

B) In Frankreich

Die Arbeitsweise entstand in den 1980er Jahren und wurde von einem Verein ins Leben gerufen, dessen Ziel es war, arbeitslose Führungskräfte wieder zu integrieren. Letztere führten befristete Einsätze, Expertisen oder Beratungen bei Unternehmen durch, bevor sie einen festen Vertrag erhielten.

Anfangs waren es vor allem Kader oder Manager, doch mittlerweile hat sich Lohnträgerschaft auf eine Vielzahl von Berufen ausgeweitet. 

Der Zugang zu dieser Arbeitsweise wurde durch die neuen digitalen Technologien erheblich erleichtert.

In Frankreich wurde die Arbeitsform schließlich durch das Gesetz Nr. 2008-5s96 vom 25. Juni 2008 über die Modernisierung des Arbeitsmarktes in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen.

Die folgende Definition ist enthalten: Eine sind Reihe von vertraglichen Beziehungen, die zwischen einer Dachgesellschaft , einer Person welche das Payrolling nutzt, und Kundenunternehmen organisiert sind. Sie gewährt  der Person ein Angestellter-Status und deren Dienste beim Kunden werden durch die Payroll-Firma verrechnet

In Frankreich nutzen im Jahr 2020 schätzungsweise mehr als 90’000 Menschen diese Arbeitsweise. Quelle: Catherine Doleux, “Chômage, tous vos droits 2020”.

C) Im Vereinigten Königreich

Payrolling wird manchmal im UK als Wage Portage bezeichnet. Payroll- oder Lohnabrechnung-Unternehmen werden als Umbrella Companies bezeichnet.

Seit April 2001 sind sie sehr häufig geworden, da die britische Regierung die so genannte „IR35“-Gesetzgebung eingeführt hat, die Tests zur Bestimmung des Beschäftigungsstatus und der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen schafft. Der Zweck dieser Gesetzgebung ist es, die Nichtzahlung von Steuern zu vermeiden.

In Großbritannien wird geschätzt, dass im Jahr 2020 von 4,355 Millionen Selbstständigen, 400’000 Personen eine Payroll- oder Dachgesellschaft verwenden. Quellen: IPSE, The Association of Independent Professionals and the Self-Employed, bbc.co.uk

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Autor : Kamil Fetouni

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